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Vaterschaftstest – Kosten und Recht - http://www.infos-vaterschaftstest.de/
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis. Dieses Glück kann jedoch getrübt werden, wenn sich der Vater nicht sicher ist, dass es sich bei dem Neugeborenen wirklich um sein leibliches Kind handelt. Sind die Eltern verheiratet, ist er automatisch von Gesetz her der leibliche Vater und damit unterhaltsverpflichtet. Ist der gesetzliche Vater sich sicher, nicht der Vater zu sein, so muss er gegen diese Vaterschaft Klage erheben. Der Richter wird im Falle eines Verfahrens einen Vaterschaftstest in Auftrag geben. Hat dies der Vater schon zuvor getan, so darf das Ergebnis nicht vor Gericht verwendet werden, da es gefälscht sein könnte. Die nicht unerheblichen Kosten des vom Gericht angeordneten Vaterschaftstest trägt der Kläger, sofern sich herausstellt, dass er doch der leibliche Vater ist. Ist die Klage begründet, so wird der angebliche Vater von allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind freigesprochen. Dies bedeutet, dass er dem Kind gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist. Dagegen hat er aber auch im Falle einer Trennung der Eheleute kein Recht dazu, das Kind zu sehen. Dabei ist nicht von Belang, ob dieser eine enge Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat.
Kerstin Becker
July 05, 2008 08:09:09 PM